Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind alle Personen mit aufrechtem Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol.
Auch Mindestsicherungsbezieher:innen sind für den Wohnkostenzuschuss 2024 antragsberechtigt.
Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:
- Bewohner:nnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schüler- und Studentenheimen
- Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Grundversorgungsleistung beziehen.
Weiterführende Informationen können der "Richtlinie des Landes Tirol für den Wohnkostenzuschuss 2024" entnommen werden.
Um die Gewährung des Wohnkostenzuschusses ist schriftlich unter Verwendung des vorgesehenen Antragformulars bzw. des Online-Formulars anzusuchen. Anträge können im Zeitraum vom 1. März bis 30. September 2024 gestellt werden.
Um die Gewährung des Wohnkostenzuschusses ist schriftlich unter Verwendung des vorgesehenen Antragformulars bzw. des Online-Formulars (Antrag auf Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024 (tirol.gv.at)) anzusuchen. Anträge können im Zeitraum vom 1. März bis 30. September 2024 gestellt werden.