Kinderschutz und Gewaltprävention Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden:

  • Neuerstellung, Evaluierung und Überarbeitung von Kinderschutzkonzepten,
  • Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Fachkräfte zu kinderschutzrelevanten Themen,
  • präventive, opferschutzorientierte Arbeit mit jugendlichen Tätern und möglichen Tätern, die mit Kindern und Jugendlichen in direktem Kontakt stehen,
  • präventive und therapeutische Opferschutzmaßnahmen und -projekte und Sensibilisierungsmaßnahmen für unterschiedliche Gewaltformen insbes. sexualisierte und traditionsbedingte Gewalt sowie Gewalt im Internet,
  • Regionalprojekte der in der Plattform gegen Gewalt in der Familie vertretenen Organisationen,
  • Fachstelle Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche,
  • niederschwellige telefonische und online Erstanlaufstelle für Kinder und Jugendliche zu Fragen der Gewalt einschließlich Vermisstenhotline 116000.
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, Abt. VI/2 - Kinder- und Jugendhilfe
Untere Donaustraße 13-15
1020 Wien
kjh@bka.gv.at
http://www.bka.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 26.02.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine Bearbeitungsgebühr

  • Vorlage von Originalrechnungen samt zughörigen Zahlungsbestätigungen über die Verwendung der Fördermittel
  • Belegaufstellung
  • Übersicht über projektbezogene Einnahmen und Ausgaben
  • Projektbericht

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie zur Förderung von Vorhaben des Kinderschutzes und der Gewaltprävention

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,2 Mio. Euro

Wirkungsziele

Schutz von Kindern und Jugendlichen und Förderung ihrer Entwicklung als eigenständige Persönlichkeiten, um ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen und ihre produktiven und kreativen Potentiale für gemeinschaftliches und gesellschaftliches Engagement zu nutzen.
Verbesserung des Kinderschutzes in unterschiedlichen Lebensbereichen und Gewaltprävention

Referenznummer

1067297