Förderung von Leerstandsobjekten (investive Maßnahmen) Link zur Förderung kopieren

Das Land OÖ fördert – nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel – investive Umsetzungsmaßnahmen auf Basis ausgearbeiteter Konzepte zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen und der Entwicklung von Orts- und Stadtkernen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung - Abteilung Raumordnung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
073277200
ro.post@ooe.gv.at
http://www.land-oberoesterreich.gv.at

Rechtsgrundlage

2 spezifische Förderrichtlinien des Landes OÖ (1 für Stadtregionen, 1 für ländliche Regionen) und die allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes OÖ
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

20 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachnutzung leerstehender Gebäude

Referenznummer

1067222