Digitaler Objektzwilling Link zur Förderung

Es wird die Erstellung von digitalen Objektzwillingen von Gebäuden gefördert, um die Rahmenbedingungen zur Wiedernutzbarmachung von un- bzw. mindergenutzten Gebäuden zu schaffen. 

Die maximal anerkennungsfähigen förderfähigen Kosten belaufen sich auf € 8.000 (brutto) je Objekt. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung - Abteilung Raumordnung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732-7720-0
ro.post@ooe.gv.at
http://www.land-oberoesterreich.gv.at

Rechtsgrundlage

Richlinie des Landes Oberösterreichs und allg. Förderungsrichtlinien des Landes OÖ
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,4 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachnutzung leerstehender Gebäude

Referenznummer

1067214