Finanzielle Unterstützungen - Berufsanerkennungsförderung Link zur Förderung kopieren

  • Durch finanzielle Unterstützungen fördert der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) die Integration von Migrant/innen (langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige) gemäß 2 Abs. 1 Z 6 und Abs. 2 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), Flüchtlingen (Asylberechtigte gemäß § 2 Abs. 1 Z 15 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) und subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 2 Abs. 1 Z 16 AsylG 2005) und Vertriebenen gemäß § 62 Abs. 1 AsylG 2005.
  • Förderadressat ist der Antragsteller (der Endbegünstigte).

Gefördert wird die

Anerkennung von Qualifikationen

  • Kosten für die Ausstellung von Anerkennungsbescheiden
  • Übersetzungskosten für Dokumente und Zeugnisse
  • Verwaltungsabgaben

Bewertung von Qualifikationen

  • Übersetzungskosten für Dokumente und Zeugnisse
  • Kosten für Bewertungsgutachten

Prüfungsgebühren für Sprachprüfungen

  • Prüfungsgebühren einer Sprachprüfung der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer, der Österreichischen Zahnärztekammer und der Österreichischen Apothekerkammer.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichischer Integrationsfonds, Bereich Förderungen und Europäische Fonds
Schlachthausgasse 30, 1030 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Postgebühren, falls der Antrag per Post übermittelt wird

Belegkontrolle

Rechtsgrundlage

Beschluss Fondsbehörde Zl. 276.739-36/67; §68 Abs 2 Z 6 AsylG, §16 Abs 3 Z 6 IntG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Integrationsmaßnahmen fördern die sprachliche, berufliche und gesellschaftliche Integration und das Zusammenleben von Menschen ohne und jenen mit Migrationshintergrund, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, somit jedenfalls Flüchtlinge, die in Österreich Asyl erhalten haben (Asylberechtigte), Personen, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde, Vertriebene und im Bundesgebiet rechtmäßig niedergelassene Drittstaatsangehörige.

Referenznummer

1067198