Finanzielle Unterstützungen - Sprachförderung in Form von Deutschkursen Link zur Förderung

  • Durch finanzielle Unterstützungen von Fördernehmern/Beauftragung von Auftragnehmer u. a. gemäß § 4 Integrationsgesetz (IntG) fördert der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) Endbegünstigte, Asylberechtigte gemäß 2 Abs. 1 Z 15 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 2 Abs. 1 Z 16 AsylG 2005, Drittstaatsangehörige, die über ein Aufenthaltsrecht für Vertriebene gemäß § 62 Abs. 1 AsylG 2005 verfügen, sowie nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit gemäß § 68 Abs. 1a AsylG 2005 bei der sprachlichen Integration. Die Endbegünstigen erhalten den Deutschkurs als Sachleistung.
  • Adressat sind Organisationen, Institute und Vereine, die auf Antragstellung als Fördernehmer oder nach Ausschreibung und Zuschlagserteilung als Auftragnehmer die Leistung für den/ die Endbegünstige/n erbringen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichischer Integrationsfonds, Säule Förderungen und Europäische Fonds
Schlachthausgasse 30, 1030 Wien

Rechnungskontrolle, Belegkontrolle, Stichprobenkontrolle, Evaluierungen

Rechtsgrundlage

Beschluss Fondsbehörde Zl. 276.739-36/67; §4 IntG; § 68 Abs 2 ASYLG: §68 Abs 2 Z 1 AsylG;

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Integrationsmaßnahmen fördern die sprachliche, berufliche und gesellschaftliche Integration und das Zusammenleben von Menschen ohne und jenen mit Migrationshintergrund, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, somit jedenfalls Flüchtlinge, die in Österreich Asyl erhalten haben (Asylberechtigte), Personen, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde, Vertriebene und im Bundesgebiet rechtmäßig niedergelassene Drittstaatsangehörige.
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1067172