Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Schwangere Pädagoginnen in privaten Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen dürfen aufgrund der Gefahr an Zytomegalie zu erkranken generell nicht zur Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eingesetzt werden.
Das Land gewährt im Rahmen dieser Sonderförderung einmalig die durch die Freistellung entstandenen Personalkosten inklusive der Lohnnebenkosten (ohne Verwaltungskosten) der freigestellten Pädagogin