Sonderförderung „Freistellung wegen Gefahr der Zytomegalie“ Link zur Förderung

Schwangere Pädagoginnen in privaten Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen dürfen aufgrund der Gefahr an Zytomegalie zu erkranken generell nicht zur Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eingesetzt werden.

Das Land gewährt im Rahmen dieser Sonderförderung einmalig die durch die Freistellung entstandenen Personalkosten inklusive der Lohnnebenkosten (ohne Verwaltungskosten) der freigestellten Pädagogin

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/01 – Elementarbildung und Kinderbetreuung
Postfach 527, 5010 Salzburg
kinder@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/bildung/kinder

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1067156