Sonderförderung für Rechtsträger der Tageselternbetreuung Link zur Förderung kopieren

Das Land Salzburg gewährt Tageseltern-Rechtsträgern zur Abfederung des Kostendruckes und für den Erhalt dieser familienähnlichen Betreuungsform, zusätzlich zur gesetzlichen Pro-Kind-Förderung, jährlich eine Sonderförderung

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/01 – Elementarbildung und Kinderbetreuung
Postfach 527, 5010 Salzburg
kinder@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/bildung/kinder

Rechtsgrundlage

Regierungsbeschluss, Zahl: 20011-RU/2024/1-2024, vom 02.01.2024; Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Bezug der Basisförderung der Bildung und Betreuung von Kindern durch Tageseltern ist Voraussetzung für die Gewährung.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1067149