Tourismusoffensive Qualitätsverbesserung Privatzimmer/Ferienwohnungen Link zur Förderung

Förderbar sind Investitionen, die vorwiegend den nachstehend angeführten Investitionsschwerpunkten entsprechen:

  • Qualitätsverbesserung von bestehenden Privatzimmern oder Ferienwohnungen (Verbesserung des Sanitärkomforts, Umbau von bestehenden Gästezimmern, Neuausstattung, etc.)
  • Errichtung von neuen Privatzimmern oder Ferienwohnungen
  • Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von touristischen Infrastruktureinrichtungen (zB Frühstücksraum, Aufenthaltsraum, Kinderspielzimmer) oder Räumlichkeiten für Ski- und/oder Radsport
  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit in den touristisch genutzten Bereichen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
wirtschaftsfoerderung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Auszahlung nach Projektabschluss und Vorlage des vollständigen Verwendungsnachweises

Verwendungsnachweis für Tourismusoffensive Qualitätsverbesserung Privatzimmer/Ferienwohnung finden Sie unter folgendem Link

Rechtsgrundlage

Richtlinie Salzburger Tourismusförderungen (De-minimis-Beihilfen)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Tourismusstrategie 2030

Referenznummer

1067081