Kosten, die durch die Teilnahme an einer Schulung, die Prüferinnen und Prüfer für die Lehrabschlussprüfung in pädagogisch-didaktischer Hinsicht auf ihre Prüftätigkeit vorbereiten oder dafür weiterbilden, entstehen, werden auf Antrag von der Lehrlingsstelle ersetzt (Entgelt für die Teilnahme und Reisekosten).