Förderung von Schulungskosten für Beschäftigte in Kurzarbeit
Österreich
Unternehmen können eine Förderung von 60% der anerkennbaren Schulungkosten für Qualifizierungen von Beschäftigten in Kurzarbeit beantragen, wenn diese die ausfallende Arbeitszeit für arbeitsmarktpolitisch sinnvolle und überbetrieblich verwertbare Qualifizierungen nutzen. Durch die "Qualifizierung in der Krise" sollen die Betriebe ihre Anpassungsfähigkeit und die von Kurzarbeit betroffenen ArbeitnehmerInnen ihre Chancen auf eine nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit erhöhen. Die Förderung richtet sich an alle Unternehmen mit einem genehmigten Kurzarbeitsprojekt – ausgenommen sind daher: juristische Personen öffentlichen Rechts, Bund und Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände politische Parteien Privatzimmervermieter_innen, Privathaushalte und radikale Vereine.