Mittagessensförderung Link zur Förderung kopieren

Die Mittagessensförderung ist eine Förderung des Landes für Personen, die Sorgepflichten für Kinder zu tragen haben. Um bei der Betreuung und Erziehung der Kinder zu unterstützen werden einkommensschwache Familien bei der Entrichtung von Mittagessensbeiträgen für Kinder in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie Primar- und Mittelschulen sowie Allgemeinen Sonderschulen gefördert.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Referat Individualförderungen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
+43 57 600 1060
post.a9-skf(at)bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/gesellschaft/familie/informationen-fuer-eltern/mittagessensfoerderung/

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Gewährung der Förderung für Mittagessensbeiträge gemäß dem Bgld. Familienförderungsgesetz, LGBl. Nr. 20/1992 idgF; Gesetz vom 14. Dezember 2023 über Förderungen aus dem Burgenländischen Sozial- und Klimafonds (Burgenländisches Fördergesetz - Bgld. FöG), LGBl. Nr. 9/2024 idgF; Gesetz vom 13. Dezember 1991 über die Förderung der Familien im Burgenland (Bgld. Familienförderungsgesetz), LGBl. Nr. 20/1992 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1066836