Förderung zur Unterstützung von Landschaftspflegeinitiativen Link zur Förderung kopieren

Ziel der Förderung ist, die Tätigkeit von Landschaftspflegevereinen und NGOs mit Sitz in Oberösterreich zur Pflege und Bewirtschaftung von naturschutzfachlich hochwertigen Flächen zu unterstützen. Landschaftspflegevereine, die naturschutzfachlich hochwertige Flächen bewirtschaften, leisten einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz und zur Erhaltung der Biodiversität, insbesondere dann, wenn es sich um Flächen handelt, die aufgrund ihrer Eigenschaften wie schwierige Geländemorphologie, Kleinflächigkeit, der schwierigen Erreichbarkeit oder sonstigen Bewirtschaftungserschwernissen (z.B. Bodenfeuchte) nicht mehr durch landwirtschaftliche Betriebe bewirtschaftet werden. Das Förderangebot zielt darauf ab, die Erschwernisse bei der Bewirtschaftung derartiger Flächen abzumindern.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Non-Profit-Organisationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Naturschutz
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
n.post@ooe.gv.at

Die Förderung ist pro Förderwerber mit 100 % der nachweisbaren Nettokosten, jedoch mit einer Deckelung des maximalen Förderungsbetrags bzw. des Grundstücksmanagements nachfolgender Einstufung:

Verwaltete Fläche und maximaler Förderbetrag:

  • 0-20 Hektar 5.000,00 €
  • 21-50 Hektar 15.000,00 €
  • Über 51 Hektar 20.000,00 €

Förderbar sind

  • Anschaffung von landwirtschaftlichen Werkzeugen und Geräten zur Flächenpflege
  • Verschleißmaterial, Servicekosten und Reparaturen, Einstellkosten von Geräten zur Flächenpflege
  • Personen- und Sachversicherungen im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit
  • Pachtkosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Pflege von Naturschutzflächen
  • Gebühren für die Benutzung von Wegen
  • Auslagen für das Grundstücksmanagement (z.B. Fahrtkosten, Barauslagen für Verpflegung bei Umweltbaustellen bis max. 1.000,00 € pro Jahr, Gebühren, Vermessungskosten etc.)
  • Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung von Schnittgut, wenn keine Möglichkeit zur tierischen Verwertung besteht

Nicht Förderbar sind:

  • die Bewirtschaftung von Flächen
  • Material zur Zäunung von Weideflächen
  • Kosten im Zusammenhang mit der Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten
  • Personalkosten und Löhne
  • Eigenleistungen und Zeitaufwand
  • und Fördergegenstände, die durch andere Förderungen abgedeckt sind

Rechtsgrundlage

Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 idgF, § 1 Abs. 7; Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF; Förderrichtlinie Unterstützung der Tätigkeiten von Landschaftspflegeinitiativen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,08 Mio. Euro

Referenznummer

1066786