Mit der Dekarbonisierungsprämie unterstützt die Stadt Wien die vollständige Dekarbonisierung von Wohnungen. Diese müssen Antragstellende mittels einer Bestätigung über die Stilllegung des Gaszählpunktes durch die Wiener Netze GmbH nachweisen.
Abhängig davon welche Gasgeräte (z. B. Gasherde, Gas-Durchlauferhitzer oder Gas-Therme) in einer Wohnung betrieben werden, sind für die Stilllegung des Gaszählpunktes (Demontage des Gaszählers) durch die Wiener Netze GmbH, unterschiedliche Arbeiten erforderlich.
Mieter*innen benötigen vor Beginn von Umbauarbeiten die Zustimmung des*der Hauseigentümer*in oder der Hausverwaltung. Außerdem dürfen nur befugte Firmen die erforderlichen Umbau- und Installationsarbeiten durchführen.