Dekarbonisierungsprämie Link zur Förderung kopieren

Mit der Dekarbonisierungsprämie unterstützt die Stadt Wien die vollständige Dekarbonisierung von Wohnungen. Diese müssen Antragstellende mittels einer Bestätigung über die Stilllegung des Gaszählpunktes durch die Wiener Netze GmbH nachweisen.

Abhängig davon welche Gasgeräte (z. B. Gasherde, Gas-Durchlauferhitzer oder Gas-Therme) in einer Wohnung betrieben werden, sind für die Stilllegung des Gaszählpunktes (Demontage des Gaszählers) durch die Wiener Netze GmbH, unterschiedliche Arbeiten erforderlich.

Mieter*innen benötigen vor Beginn von Umbauarbeiten die Zustimmung des*der Hauseigentümer*in oder der Hausverwaltung. Außerdem dürfen nur befugte Firmen die erforderlichen Umbau- und Installationsarbeiten durchführen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Maria-Restituta-Platz 1
1200 Wien

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung und die Gewährung von Wohnbeihilfe (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1066612