PV-Überdachung von Parkplätzen in NÖ Link zur Förderung kopieren

Das Land NÖ unterstützt im Rahmen dieser Aktion die Überdachung von befestigten, öffentlichen Parkplätzen in Form von Photovoltaik-Anlagen durch einen Investitionszuschuss. 

Durch diese Unterstützung soll ein Mehrfachnutzen dieser Abstellflächen sichergestellt werden:

  • bereits befestigte oder versiegelte Flächen werden für die Produktion von Solarenergie verwendet - es sind keine "neuen" Flächen erforderlich
  • Steigerung des Komforts bei den Nutzern der Parkflächen, da ein Schutz vor Niederschlägen bzw. vor sommerlicher Überhitzung gegeben ist.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
02742/9005-14508
post.ru3@noel.gv.at
https://noe.gv.at/noe/Energie/PV-Ueberdachung_Parkplaetze.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.01.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Als Grundlage für die Berechnung der Förderung werden die umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten herangezogen. Ausgehend von diesen Kosten beträgt die Förderung:

  • max. € 1.000,-- pro kWp Modulleistung
  • max. 45% der umweltrelevanten Mehrkosten (netto)
  • max. € 500.000,-- pro Projekt

Für den Call 2025 betragen die Höchstgrenzen:

  • 850,-- pro kWp Modulleistung
  • € 300.000,-- pro Projekt

Gefördert wird maximal ein Projekt pro Förderungswerberin oder Förderungswerber.

Spätestens 16 Monate nach erfolgter Förderungszusage ist eine Förderungsabrechnung vorzulegen. 

Für den Call 2025 ist die Förderungsabrechnung spätestens 18 Monate nach erfolgter Förderzusage vorzulegen.

Rechtsgrundlage

1. Richtlinie "Förderung von Investitionen und Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz" 2. Informationsblatt "PV-Überdachung von Parkplätzen in NÖ"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

10 Mio. Euro

Referenznummer

1066588

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