Gesellschafterzuschüsse zu Beteiligungsunternehmen der Stadt Graz Link zur Förderung

Die Stadt Graz leistet an städtische Beteiligungsunternehmen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin Gesellschafterzuschüsse ohne unmittelbare angemessene geldwerte Gegenleistung.

Empfänger sind Kapitalgesellschaften, an denen die Stadt Graz alleine oder gemeinsam mit einer anderen Gebietskörperschaft unmittelbar oder mittelbar 100% des Grund- oder Stammkapitals besitzt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 8 - Finanzdirektion
8011 Graz, Rathaus, Hauptplatz 1
0316 872 3300
finanzdirektion@stadt.graz.at
https://www.graz.at

Rechtsgrundlage

§ 45 Abs 2 Z 10 bzw. § 61 Abs 2 Statut der Landeshauptstadt Graz, Anhang A Z 27 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat der LH-Stadt Graz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Gesellschafterzuschüsse

Wirkungsziele

Finanzielle Ausgleich für die Erbringung von öffentlichen Leistungen, die von ausgliederten Rechtsträgern erbracht werden, an denen die Stadt Graz alleine oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften beteiligt ist.

Referenznummer

1066521