Förderung für Jungunternehmer
Vorarlberg
Gefördert werden folgende Aufwendungen im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen und –übernahmen: Der entgeltliche Erwerb von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, sofern die Wirtschaftsgüter steuerrechtlich als notwendiges Betriebsvermögen anerkannt werden Umbauten, Erneuerungen, Modernisierungen und Rationalisierungen der Aufwand für Ablösen oder die Übernahme von Darlehensverpflichtungen bei Betriebsübernahmen Der Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen Nicht gefördert werden: Alle Arten von Personenkraftwagen Kosten des Steuerberaters Leibrenten Ablöse des Kundenstockes Aus- und Weiterbildungskosten Grunderwerb