Gesellschafterzuschüsse zu Beteiligungsunternehmen der Stadt Graz Link zur Förderung

Die Stadt Graz leistet an städtische Beteiligungsunternehmen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin Gesellschafterzuschüsse ohne unmittelbare angemessene geldwerte Gegenleistung.

Empfänger sind Kapitalgesellschaften, an denen die Stadt Graz alleine oder gemeinsam mit einer anderen Gebietskörperschaft unmittelbar oder mittelbar 100% des Grund- oder Stammkapitals besitzt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 8 - Finanzdirektion
8011 Graz, Rathaus, Hauptplatz 1
0316 872 3300
finanzdirektion@stadt.graz.at
https://www.graz.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 45 Abs 2 Z 10 bzw. § 61 Abs 2 Statut der Landeshauptstadt Graz, Anhang A Z 27 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat der LH-Stadt Graz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Gesellschafterzuschüsse

Wirkungsziele

Finanzielle Ausgleich für die Erbringung von öffentlichen Leistungen, die von ausgliederten Rechtsträgern erbracht werden, an denen die Stadt Graz alleine oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften beteiligt ist.

Referenznummer

1066521