Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gegenstand der Förderung ist die Kofinanzierung zu einem von der EU-Kommission genehmigten Projekt „Vom Gesetz zur Praxis: Stärkung der Beschuldigtenrechte im polizeilichen Ermittlungsverfahren“, das die Mängel in Bezug auf die praktische Umsetzung der EU-Verfahrensrichtlinien schließen soll, den Austausch über bewährte Praktiken sicherstellt sowie gemeinsam mit den relevanten Personen wirksame Strategien zur Umsetzung der Empfehlungen und Good-Practice-Beispiele entwickelt.