Vom Gesetz zur Praxis - Stärkung der Beschuldigtenrechte im polizeilichen Ermittlungsverfahren Link zur Förderung kopieren

Gegenstand der Förderung ist die Kofinanzierung zu einem von der EU-Kommission genehmigten Projekt „Vom Gesetz zur Praxis: Stärkung der Beschuldigtenrechte im polizeilichen Ermittlungsverfahren“, das die Mängel in Bezug auf die praktische Umsetzung  der EU-Verfahrensrichtlinien schließen soll, den Austausch über bewährte Praktiken sicherstellt sowie gemeinsam mit den relevanten Personen wirksame Strategien zur Umsetzung der Empfehlungen und Good-Practice-Beispiele entwickelt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Inneres, Abteilung I/S/12, Förderungswesen und Förderprojekt-Unterstützung
1010 Wien, Herrengasse 7

+43 59133 901238
BMI-I-S-12@bmi.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.11.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

ARR 2014

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,025 Mio. Euro

Wirkungsziele

Ausbau des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung, Schutz kritischer Infrastrukturen und sinnvolle internationale Kooperation.

Referenznummer

1066380