Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
a) FörderwerberInnen:
Förderungswerberinnen und Förderungswerber können nur außerhalb der oberösterreichischen Landesverwaltung stehende oberösterreichische natürliche oder juristische Personen bzw. Personengesellschaften sein, deren Vorhaben einen eindeutigen Projektbezug zur Stärkung des Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsstandortes haben.
Nicht-oberösterreichische natürliche und juristische Personen sind grundsätzlich förderbar.
b) Förderbare Kosten
Förderbare Kosten sind alle dem Projekt zurechenbaren Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer vom Projektbeginn bis zum Projektende der geförderten Tätigkeit entstanden sind.
Es werden nur Kosten anerkannt, die in die förderbaren Kostenkategorien fallen, nachweislich nach Einreichung des Vorhabens angefallen sind und nach dem vertraglich festgelegten Projektbeginn entstanden sind, sofern nichts anderes in den programmspezifischen Sonderbestimmungen des Förderungsvertrages geregelt ist.
c) Die Einbringung des Förderungsansuchens muss über eine elektronische Anwendung, die die FFG bereitstellt (eCall der FFG) erfolgen.
Jeweilige Fristen und Termine werden gesondert, je nach Call und Förderprogramm auf der Homepage der FFG publiziert.
Weitere Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen werden gesondert kommuniziert.
Förderantrag samt erforderlicher Begleitunterlagen, die im Programmdokument festgelegt sind