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Die Zielsetzung des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes ist es, einerseits die quantitative Anzahl der EU-Förderungsanträge (Proposals) auf Basis des Rahmenprogrammes „Horizon Europe“ zu erhöhen und andererseits auch die Qualität der EU-Förderungsanträge (Proposals), die auf Basis des Rahmenprogrammes „Horizon Europe“ bei der Europäischen Kommission eingereicht werden, zu erhöhen. Durch geförderte externe Beratungen (Proposalchecks) soll die Qualität der EU-Förderungsanträge (Proposals) erhöht werden, um die Erfolgschancen für Genehmigungen zu steigern.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
4021 Linz, Bahnhofsplatz 1
0732772015121
wi.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 20.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung der vorgelegten Unterlagen durch die Abt. Wirtschaft und Forschung sowie nach Zustimmung der zuständigen Organe. 

Prüfung des Antrages und der damit vorgelegten Unterlagen

Rechtsgrundlage

1) Richtlinie zum Landesförderungsprogramm Horizon Europe-Antragsfit, 2) Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Schaffung eines Anreizeffektes für die Einreichung von EU-Förderungsanträgen im Rahmen des EU-Rahmenprogrammes Horizon Europe

Referenznummer

1066331

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