F&E-Impuls SINGLE Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung ist 

  • die Durchführung von F&E-Vorhaben, die mit einer F&E-Einrichtung realisiert werden (Programmlinie „easy2research“),
  • und die Marktüberleitung von F&E-Ergebnissen, die auf Basis der Programmlinie „easy2research“ im Rahmen des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes unterstützt wurden (Programmlinie „easy2market“).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
4021 Linz, Bahnhofsplatz 1
+49732772015121
wi.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Abteilung Wirtschaft und Forschung und Zustimmung der zuständigen Organe des Landes Oberösterreich. 

Prüfung des Antrages und der damit vorgelegten Unterlagen werden vom Programmmanagement auf Vollständigkeit geprüft. Im Anschluss erfolgt aufgrund der Prüfung ein Vorschlag an die Abteilung Wirtschaft und Forschung bzgl. Förderungsempfehlung.

Rechtsgrundlage

1) Richtlinie zum Landesförderungsprogramm F&E-Impuls SINGLE mit den Programmlinien "easy2research" und "easy2market", 2) Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Schaffung eines Anreizeffektes für F&E-Vorhaben

Referenznummer

1066323