Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
a) Persönliche Voraussetzungen
FörderungswerberInnen können ausschließlich
- natürliche Personen oder juristische Personen oder Personengesellschaften sein,
- die ein kleines oder mittleres Unternehmen (lt. KMU Definition der EU) sind,
- die den Firmensitz in Oberösterreich haben oder zumindest einen Standort mit Personal und Forschungsinfrastruktur in Oberösterreich nachweislich führen,
- die sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden
- und ein aktives Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich oder der Kammer der Architekten- oder Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg sind bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Bewilligung des Landesbeitrages ein Mitglied bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich oder der Kammer der Architekten- oder Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg sind.
Ein mittleres Unternehmen (lt. KMU-Definition der EU) darf bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung kein Vorhaben in den FFG Programmlinien (Basisprogramme, Thematische Programme und Struktur Programme) abgewickelt haben.
b) Sachliche Voraussetzungen
Allgemeine sachliche Voraussetzungen:
Neben den persönlichen Voraussetzungen kann eine Förderung nur unter der Prämisse gewährt werden, dass eine schlüssige Projektbeschreibung (inkl. Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan) vorgelegt wird, die nachweist, dass die Finanzierung des beantragten F&E-Vorhabens gesichert ist sowie die Realisierung des beantragten F&E-Vorhaben einen nachhaltigen Unternehmenserfolg erwarten lässt. Die Förderstelle kann zusätzlich ein schlüssiges Unternehmenskonzept (z.B. Businessplan) anfordern.
Besondere sachliche Voraussetzungen:
Programmlinie „easy2research“
Die F&E-Vorhaben haben einerseits der Wirtschafts- und Forschungsstrategie „#upperVISION2030“ zu entsprechen und müssen andererseits geeignet sein, einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Wirtschaft zu leisten. Darüber hinaus hat der/die FörderungswerberIn
- einerseits für das geplante F&E-Vorhaben vor der Antragsstellung (Annahme Förderungsantrag) ein Beratungsgespräch bei der Abteilung Forschungs- und Innovationsförderberatung der Business Upper Austria – OÖ. Wirtschaftsagentur GmbH in Anspruch zu nehmen
- und andererseits das F&E-Vorhaben mit einer F&E-Einrichtung zu realisieren (Auftragsverhältnis). Die förderbaren, projektbezogenen Kosten der F&E-Einrichtung an den förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten des beantragten Vorhabens müssen mindestens 15 % betragen.
Programmlinie „easy2market“
Für die Antragstellung auf Basis der Programmlinie „easy2market“ des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes ist es erforderlich, dass spätestens 9 Monate nach erfolgreichen Projektabschluss (Eingangsdatum Endabrechnung) des F&E-Vorhabens, für welches ein Landesbeitrag im Rahmen der Programmlinie „easy2reasearch“ gewährt wurde, für dieses Vorhaben ein Landesförderungsantrag im Rahmen der Programmlinie „easy2market“ des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes bei der Förderungsstelle eingereicht wird.
c) Förderbare Kosten
Förderbare Kosten sind
- Personalkosten,
- Kosten von externen Dienstleistern und
- Sach- und Materialkosten.
Die Details zu den Voraussetzungen für einen Landesbeitrag auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes können aus der RL entnommen werden.
Der Landesförderungsantrag ist vor Projektbeginn bei der Abteilung Wirtschaft und Forschung des Amtes der Oö. Landesregierung einzureichen.