Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
a) Persönliche Voraussetzungen
FörderungswerberInnen können ausschließlich
- natürliche Personen oder juristische Personen oder Personengesellschaften sein,
- die ein kleines oder mittleres Unternehmen (lt. KMU Definition der EU) sind,
- die den Firmensitz in Oberösterreich haben
- und ein aktives Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich oder der Kammer der Architekten- oder Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg sind bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Bewilligung des Landesbeitrages ein Mitglied bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich oder der Kammer der Architekten- oder Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg sind.
b) Sachliche Voraussetzungen
Neben den persönlichen Voraussetzungen kann eine Förderung nur unter der Prämisse gewährt werden, dass das geplante F&E-Vorhaben einerseits der Wirtschafts- und Forschungsstrategie „#upperVISION2030“ entspricht und andererseits einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Wirtschaft leistet.
Darüber hinaus hat
- einerseits der/die FörderungswerberIn für das geplante F&E-Vorhaben vor der Antragsstellung (Annahme Förderungsantrag) bei der Initiative TIM - Technologie- und Innovationsmanagement, die von der Business Upper Austria – OÖ. Wirtschaftsagentur betrieben wird, ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen
- und hat andererseits die Vermittlung beim geplanten F&E-Vorhaben zwischen dem/der FörderungswerberIn und der F&E-Einrichtung über die Initiative TIM - Technologie- und Innovationsmanagement stattzufinden.
c) Förderbare Kosten
Förderbare Kosten können ausschließlich verrechnete und bezahlte Kosten von F&E-Einrichtungen sein.
Die Details zu den Voraussetzungen für einen Landesbeitrag auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes können aus der RL entnommen werden.
Der Landesförderungsantrag ist vor Projektbeginn bei der Abteilung Wirtschaft und Forschung des Amtes der Oö. Landesregierung einzureichen.