KMU-Exportförderung Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung sind

  • Kosten für die Teilnahme an Messen/Veranstaltungen für den internationalen Zielmarkt
  • Kosten für Kommunikationsmaßnahmen (Marketing- und Public-Relationsmaßnahmen) für den internationalen Zielmarkt (max. 6 Monate)
  • Beratungskosten für den internationalen Zielmarkt
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
4021 Linz, Bahnhofsplatz 1
+43 732 772015121
wi.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Abt. Wirtschaft und Forschung des Amtes der Oö. Landesregierung und nach Zustimmung der zuständigen Organe des Landes Oberösterreich.

Belegkontrolle anhand einer Endabrechnung inkl. Rechnungen, Zahlungsbeleg, Teilnahmebestätigung

Rechtsgrundlage

1) Richtlinie zum Landesförderungsprogramm KMU-Exportförderung, 2) Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Schaffung eines Anreizeffektes für Exportmaßnahmen

Referenznummer

1066299