Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft
a) Persönliche Voraussetzungen
FörderungswerberInnen können ausschließlich
- natürliche Personen, juristische Personen oder Personengesellschaften sein,
- die ein kleines oder mittleres Unternehmen (lt. KMU Definition der EU i.d.g.F.) sind,
- die den Firmensitz in Oberösterreich haben und
- ein aktives Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich (ausschließlich Sparte Industrie, Sparte Gewerbe und Handwerk, Sparte Information und Consulting, Sparte Handel sowie Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft) oder der Kammer der Architekten- und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg sind.
b) Sachliche Voraussetzungen
Neben den persönlichen Voraussetzungen kann eine Förderung nur unter der Prämisse gewährt werden, dass eine schlüssige Projektbeschreibung (inkl. Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan) vorgelegt wird, die nachweist, dass die Finanzierung des beantragten Export-Vorhabens gesichert ist sowie die Realisierung des beantragten Export-Vorhabens einen nachhaltigen Unternehmenserfolg erwarten lässt. Die Förderstelle kann zusätzlich ein schlüssiges Unternehmenskonzept anfordern.
Darüber hinaus müssen zwischen zwei Antragstellungen (Eingangsdatum Abteilung Wirtschaft und Forschung) nach diesem Förderungsprogramm mehr als zwölf Monate vergangen sein.
c) Besondere sachliche Voraussetzungen
Die Export-Maßnahmen haben einerseits der Wirtschafts- und Forschungsstrategie „#upperVISION2030 (https://www.uppervision.at/)“ zu entsprechen und haben andererseits einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Wirtschaft zu leisten.
Darüber hinaus hat der/die FörderungswerberIn zum geplanten Vorhaben beim Export Center OÖ, Hessenplatz 3, 4020 Linz, T: 0590909-3456, E: export@wkooe.at; W: www.exportcenter.at ein kostenloses Beratungsgespräch über die geeigneten Förderungsinstrumente für das geplante Vorhaben in Anspruch zu nehmen.
d) Förderbare Kosten
Förderbar sind (externe) Kosten
- für Messeteilnahmen/Veranstaltungen für den internationalen Zielmarkt
- für Kommunikationsmaßnahmen (Marketing- und Public-Relations-Maßnahmen) für den internationalen Zielmarkt und
- Beratungskosten für den internationalen Zielmarkt
Die Details zu den Voraussetzungen für einen Landesbeitrag auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes können aus der RL entnommen werden.
Der Förderungsantrag muss vor Projektbeginn bei der Abteilung Wirtschaft und Forschung des Amtes der Oö. Landesregierung eingereicht werden.
Originalantrag (KMU-Exportförderung) inkl. Beilagen