Oö. Gründerfonds mit den Programmlinien "FTI-Beteiligung" und "Tourismus-Beteiligung" Link zur Förderung kopieren

  • Der „Oö. Gründerfonds“, der sowohl vom Land Oberösterreich eingerichtet wurde als auch vom Land Oberösterreich finanziell ausgestattet wird, verschafft Unternehmensgründer und Betriebsübernehmer in der Startphase durch Beteiligungen günstiges Eigenkapital.
  • Die stille Beteiligung erfolgt durch die OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H, welche vom Land Oberösterreich beauftragt/ermächtigt wurde/wird, sich als echter stiller Gesellschafter treuhändig auf Rechnung des Oö. Gründerfonds mit einer Einlage auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu beteiligen.
  • Derzeit hat das Land Oberösterreich die OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. beauftragt/ermächtigt (Stand: 29. November 2023), die Förderungsanträge im Rahmen dieses gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu prüfen und sich als echter stiller Gesellschafter treuhändig auf Rechnung des OÖ. Gründerfonds mit einer Einlange auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu beteiligen.
  • Im Bedarfsfall wird von der Oberösterreichischen Kreditgarantiegesellschaft m.b.H. (KGG) ein Anschlusskredit bis max. zur gleichen Höhe verbürgt. Die Bürgschaftskosten für die ersten drei Jahre mit Ausnahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr trägt der Oö. Gründerfonds. Die Regelung des Anschlusskredites mit Übernahme der Bürgschaftskosten im Rahmen des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes ist jedoch mit dem Zeitraum beschränkt, in welchem die Oberösterreichische Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. (UBG) beauftragt/ermächtigt ist, sich als echter stiller Gesellschafter treuhändig auf Rechnung des Oö. Gründerfonds mit einer Einlage auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu beteiligen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Oberösterreichische Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. (UBG)
Behtlehemstraße 3, 4020 Linz
0732/777800-0
office@kgg-ubg.at
http://www.kgg-ubg.at

Ergebnisunabhängige Entgelte (Stand: 29. November 2023) 

Das Land Oberösterreich bzw. das beauftragte Unternehmen verrechnet für die Antragsprüfung und Vertragsabwicklung einmalig ein Bearbeitungsentgelt von 1,36 % der stillen Beteiligung, mind. 505,00 Euro. Während der Beteiligungsdauer wird ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von 108,00 Euro verrechnet. Bei vom Beteiligungsnehmer veranlassten Änderungen des Beteiligungsvertrages ist eine pauschale Gebühr von 108,00 Euro zu entrichten. Für den Fall verspäteter Vorlage von vertraglich vereinbarten Unterlagen wird ein Betrag von 40,00 Euro in Rechnung gestellt. Die Entgelte werden jährlich entsprechend der Kollektivvertragsabschlüsse („Banken-Kollektivvertrag“) entweder vom Land Oberösterreich oder vom beauftragten Unternehmen valorisiert.

Gewinnanteile

Für das 1. – 3. Jahr werden keine Gewinnanteile verrechnet. Ab dem 4. Laufzeitjahr errechnet sich der Gewinnanteil entsprechend dem Verhältnis des Beteiligungs­nominalkapitals zum nachgewiesenen Eigenkapital zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Diese Beteiligungsrelation wird bei Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit vereinbart, ein negatives Eigenkapital bleibt außer Ansatz.

Oberbegrenzung:
Kalkulatorische Verzinsung des Beteiligungskapitals per Zinssatz Euribor 3-Monate + 5,0 %-Punkte.

Gewinngrundlage bildet das jeweilige „Ergebnis vor Steuern“ (vormals: "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit") vor Normal-Afa, Gewinnanteilen obiger oder anderer Gesellschafter, Ertragssteuern und Rücklagenbewegungen. Bei unterjähriger Veränderung der Einlage erfolgt eine zeitanteilige Aliquotierung des Ergebnisanspruches, wobei nur volle Kalendermonate gerechnet werden. Für Einnahmen-Ausgabenrechner sind die Bestimmungen sinngemäß anzuwenden. Der Gewinnanteil ist bei Vorlage des Jahresabschlusses, spätestens sechs Monate nach Bilanzstichtag fällig. Eine Verlustbeteiligung bzw. eine Nachschusspflicht werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Prüfung Unternehmenskonzept samt Belegkontrolle (Rechnungen und Zahlungsbelege) 

Rechtsgrundlage

1) Richtlinie zum OÖ. Gründerfonds mit der Programmlinie "FTI-Beteiligung" und der Programmlinie "Tourismus-Beteiligung"; 2) Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Schaffung eines Anreizes zur Umsetzung von FTI- und Tourismusgründungsvorhaben
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1066281