Amt der Oberösterreichischen Landesregierung: Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Persönliche Voraussetzungen:
FörderungswerberInnen können Unternehmen sein, die Mitglieder bei einer der u.a. Sparten/Fachgruppen bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind.
- Sparte Industrie;
- Sparte Gewerbe und Handwerk;
- Sparte Information und Consulting (Förderbar in dieser Sparte sind ausschließlich die Mitglieder der Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement sowie der Fachgruppe Druck.)
Allgemeine sachliche Voraussetzungen:
Neben den persönlichen Voraussetzungen kann eine Förderung nur unter der Prämisse gewährt werden, dass der/die FörderungswerberIn mit dem beantragten Investitionsvorhaben nicht die Voraussetzungen der u.a. Förderungsprogramme erfüllen kann.
- Start-up-Prämie für die Oö. Wirtschaft (Ausnahme in Punkt 6.4.12.);
- Fleischerei-Förderung (Ausnahme in Punkt 6.4.13.);
- Konditorei-Förderung (Ausnahme in Punkt 6.4.13.);
- Greißlerei-Förderung (Ausnahme in Punkt 6.4.13.);
- Gastro-Förderung (Ausnahme in Punkt 6.4.13.);
- Bäckerei-Förderung (Ausnahme in Punkt 6.4.13.);
- Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Weiters ist für das Investitionsvorhaben eine schlüssige Projektbeschreibung (inkl. Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan) vorzulegen, die belegt, dass die Finanzierung des Investitionsvorhabens gesichert ist und einen nachhaltigen Unternehmenserfolg verspricht. Die Förderstelle kann zusätzlich ein schlüssiges Unternehmenskonzept anfordern.
Besondere Voraussetzungen ausschließliche Landesförderung:
- Es ist ein "hoher" positiver "Innovationsgehalt" erforderlich.
- KMU-Eigenschaft.
- Förderbare, projektbezogene Kosten von mind. das 2,5-fache der durchschnittl. Normal-Afa (inkl. GWG) der letzten drei Geschäftsjahre vor Antragseinreichung.
Besondere Voraussetzungen Kooperationsförderung:
- Es ist ein aws erp-Kredit für den Sektor Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen für Investitionen im Inland sowie
- ein "hoher" positiver "Innovationsgehalt" erforderlich.
Die Details zu den Voraussetzungen für einen Landesbeitrag auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes können aus der RL entnommen werden.