Unternehmens-Innovationsförderung Link zur Förderung kopieren

Durch dieses Förderprogramm sollen bei den FörderungswerberInnen folgende Zielsetzungen erreicht werden:

  • Erhaltung und/oder Schaffung von höher qualifizierten Arbeitsplätzen (Qualifikationssteigerung);
  • Stärkung der Infrastruktur für FTE-Tätigkeit;
  • Erweiterung des Marktpotentials (Erschließung neuer Märkte);
  • Modernisierung und Erweiterung;
  • Beitrag zu nachhaltigem Wachstum;
  • Steigerung von öko-, energie- bzw. ressourceneffizienten Verfahren, Produkten und Dienstleistungen;
  • Technologiesprung;
  • Avancierte Konstruktions- und Fertigungstechnologie;
  • Verbesserung von Produkten;
  • Neue Funktionalität von Produkten;
  • Verbesserung Maßgenauigkeit, Prozessbeherrschung, Dimensionierung;
  • Übernahme von Betriebsstätten, die geschlossen wurden oder geschlossen worden wären.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirtschaftsservice GmbH
1120 Wien, Rechte Wienzeile 225
+(43 1) 501 75-0
post@aws.at
http://www.aws.at

Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
4021 Linz, Bahnhofsplatz 1
(+43 732) 77 20-0
post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/default.htm

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 20.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an
  • Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Abteilung Wirtschaft und Forschung nach Zustimmung der zuständigen Organe als nicht rückzahlbaren Zuschuss bzw. Zinsenzuschuss

Belegkontrolle anhand einer Endabrechnung, der eine Bestätigung eines Steuerberaters über die Aktivierung beizulegen ist. 

Rechtsgrundlage

1) Richtlinie zum Landesförderungsprogramm Unternehmens-Innovationsförderung 2) Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Schaffung eines Anreizeffektes für "innovative" Investitionsvorhaben

Referenznummer

1066265

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