Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Persönliche Voraussetzungen
- FörderungswerberInnen können ausschließlich kleine Unternehmen (lt. Definition der EU) sein, die die Jungunternehmereigenschaft auf Basis der Richtlinie für aws erp-Kredite i.d.g.F. zum Zeitpunkt der Bewilligung des aws erp-Kredites besitzen und somit von der Austria Wirtschaftsservice GmbH einen aws erp-Kredit für den Sektor Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen für Investitionen im Inland auf Basis der Richtlinie für aws erp-Kredite (derzeit: Punkt 4.1.1. der Richtlinie für aws erp-Kredite) mit den „Gründer-Sonderkonditionen“ erhalten können;
- Der/die FörderungswerberIn muss darüber hinaus der Wirtschaftskammer Oberösterreich (wobei Investitionsvorhaben, der Sparte „Tourismus- und Freizeitwirtschaft“ ausgeschlossen sind) oder der Kammer der Architekten- oder Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg angehören;
Allgemeine sachliche Voraussetzungen
Neben den persönlichen Voraussetzungen kann eine Förderung nur unter der Prämisse gewährt werden, dass die förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten des Investitionsvorhabens zwischen 20.000,00 EUR und 500.000,00 EUR liegen. Es müssen zwischen zwei Antragsstellungen (Eingangsdatum Abteilung Wirtschaft und Forschung) nach diesem Förderungsprogramm mehr als zwölf Monate vergangen sein. Weiters ist für das Investitionsvorhaben eine schlüssige Projektbeschreibung (inkl. Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan) vorzulegen, die nachweist, dass die Finanzierung des Investitionsvorhabens gesichert ist und einen nachhaltigen Unternehmenserfolg erzielt. Die Förderstelle kann zusätzlich ein schlüssiges Unternehmenskonzept anfordern.
Besondere sachliche Voraussetzungen
Neben den persönlichen Voraussetzungen sowie den allgemeinen sachlichen Voraussetzungen können FörderungswerberInnen unter der Prämisse, dass auch die Voraussetzungen für eine Bundesförderung im Rahmen
- des aws erp-Kredites für den Sektor Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen für Investitionen im Inland auf Basis der Richtlinie für aws erp-Kredite (bzw. im Rahmen des Nachfolge-erp-Kredites des aws erp-Kredites für den Sektor Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen für Investitionen im Inland auf Basis der derzeit geltenden Richtlinie für aws erp-Kredite, der auf der Landeshomepage veröffentlicht wird,)
vorliegen und für dieses Investitionsvorhaben auch ein aws erp-Kredit mit den vergünstigten „Gründer-Sonderkonditionen“ von der Austria Wirtschaftsservice GmbH bewilligt/ausbezahlt wird, eine zusätzliche Förderung des Landes Oberösterreich in Anspruch nehmen. Die Gewährung der Landesförderung erfolgt ausschließlich in Kooperation mit einem aws erp-Kredit, der mit vergünstigten “Gründer-Sonderkonditionen“ von der Austria Wirtschaftsservice GmbH vergeben wird. Es ist ein Förderungsantrag sowohl für die Bundesförderung (aws erp-Kredit) als auch für die Landesförderung („Start-up-Prämie für die Oö. Wirtschaft“) zu stellen. Die Anträge sind zeitgleich bei den Förderstellen einzureichen.
Förderbare Kosten
Förderbar sind Kosten für Maßnahmen, die im Rahmen des aws erp-Kredites für den Sektor Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen für Investitionen im Inland auf Basis der Richtlinie für aws erp-Kredite i.d.g.F. zum Zeitpunkt der Bewilligung des aws erp-Kredites förderbar sind und nicht von den „Nicht förderbaren Vorhaben“ und nicht von den "Nicht förderbaren Kosten" erfasst sind.
Die Details zu den Voraussetzungen für einen Landesbeitrag auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes können aus der RL entnommen werden.
Der Förderungsantrag muss vor Projektbeginn beim Land Oberösterreich eingereicht werden.