Start-up-Prämie für die Oö. Wirtschaft (SPW) Link zur Förderung kopieren

Gegenstand der Förderung sind materielle (z.B. Gebäude und Betriebs- und Geschäftsausstattung) und immaterielle Investitionen, die in der Bilanz aktiviert werden.

Durch dieses Förderprogramm sollen bei den FörderungswerberInnen insbesondere folgende Zielsetzungen erreicht werden:

  • Unternehmensgründungen und –nachfolgen;
  • Erhaltung und/oder Schaffung von höher qualifizierten Arbeitsplätzen (Qualifikationssteigerung);
  • Stärkung der Infrastruktur für FTE-Tätigkeit;
  • Erweiterung des Marktpotentials (Erschließung neuer Märkte);
  • Modernisierung und Erweiterung der Produktion;
  • Beitrag zur Sicherung von nachhaltigem Wachstum;
  • Steigerung von öko-, energie- bzw. ressourceneffizienten Verfahren, Produkten und Dienstleistungen;
  • Technologiesprung.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
4021 Linz, Bahnhofsplatz 1
0732/7720-15121
wi.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/197356.htm

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 20.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Es fallen keine gesonderten Kosten für die Antragstellung an.
  • Die Auszahlung erfolgt durch das Land OÖ, Abteilung Wirtschaft und Forschung, nach Prüfung vollständig vorgelegter Unterlagen und Zustimmung der zuständigen Organe.

Eine Belegkontrolle erfolgt im Nachhinein durch den erp-Fonds.

Rechtsgrundlage

1) Richtlinie zur Start-up-Prämie für die Oö. Wirtschaft (SPW) 2) Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

aws erp-Kredit für den Sektor Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen für Investitionen im Inland (Gründerkonditionen)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Schaffung eines Anreizeffektes für Unternehmensgründungen und Übernahmen

Referenznummer

1066224

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