Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft
a) FörderwerberInnen:
FörderungswerberInnen können physische und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts sein,
- die eine aktive und gültige Gewerbeberechtigung zur Führung einer Fleischerei besitzen;
- und die max. 15 MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalenten am Investitionsstandort und die max. 15 MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalenten in der Gemeinde des Investitionsstandortes beschäftigen (Lehrlinge sind nicht zu berücksichtigen. SaisonarbeitnehmerInnen werden entsprechend des Anteils an den Jahresarbeitseinheiten berücksichtigt.);
- und die max. 7 Betriebsstandorte (wie z.B. Produktions-, Büro- bzw. Filialbetriebsstandorte) führen (inkl. Investitionsstandort);
FörderungswerberInnen, die ein Franchisekonzept verfolgen, haben eine unternehmerische Eigenständigkeit (Mitarbeiter-, Einkaufs- und Vertriebspolitik) nachzuweisen.
FörderungswerberInnen, die ein Einzelunternehmen betreiben, müssen EU-Bürger sein.
b) Förderbare Vorhaben und Kosten:
- Planung (exkl. eigene Bauplanung und eigene Bauaufsicht) und Beratung, soweit diese Honorare als Anschaffungsnebenkosten zu qualifizieren sind
- Errichtung (Um-, Zu- und Neubau) von Gebäuden
- Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen
- Übernahme von Betrieben (Ablöse von Investitionsgütern)
c) Sachliche Voraussetzungen:
Neben den persönlichen Voraussetzungen kann eine Förderung nur unter der Prämisse gewährt werden, dass eine schlüssige Projektbeschreibung (inkl. Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan) vorgelegt wird, die nachweist, dass einerseits das beantragte Investitionsvorhaben dem „Fleischerei-Gewerbe“ zuzuordnen ist (zumindest der Schwerpunkt des beantragten Investitionsvorhabens) und andererseits die Finanzierung des Investitionsvorhabens gesichert ist sowie die Realisierung des beantragten Investitionsvorhabens einen nachhaltigen Unternehmenserfolg erwarten lässt.
Der Förderungsantrag muss vor Projektbeginn beim Land Oberösterreich eingereicht werden.