Förderung des Klagsverbandes Link zur Förderung kopieren

Die Förderung umfasst die gesamte Tätigkeit des Förderungsnehmers in den Bereichen:

  • Dokumentation von internationalem und EU-Recht und nationalen (Bundes- und Landes-) Gesetzen
  • Dokumentation der Rechtsprechung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Beratung für die Mitgliedsvereine
  • Schulungen
  • Gesetzesstellungnahmen und Schattenberichte
  • Mitarbeit in Monitoringausschüssen
  • Strategische Klagsführung und Individualbeschwerden
  • Expertise für Rechtsfortbildung

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Taborstraße 1 - 3, 1020 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

siehe unter Termine und Fristen

Berichte nach dem Fördervertrag und Belege und Kostenabrechnung

Rechtsgrundlage

§ 62 Gleichbehandlungsgesetz, Verbandsklage nach dem Behinderteneinstellungsgesetz

Anschlussförderung

Aufrechterhaltung der Tätigkeit des Klagsverbandes für Diskriminierungsopfer

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,65 Mio. Euro

Wirkungsziele

Gleichbehandlung, Schutz von Diskriminierungsopfern

Referenznummer

1066174