Kärntner Nationalparkfonds Hohe Tauern - För. zur Erhaltung einer zeitgemäßen Land- u. Forstwirtsch. Link zur Förderung kopieren

K-NBG §16 Abs. 1 lit. b)

Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung einer zeit- und ordnungsgemäßen, auf die naturräumlichen Voraussetzungen abgestimmten Land- und Forstwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kärntner Nationalparkfonds Hohe Tauern
Döllach 14, 9843 Großkirchheim
04825-6161
nationalpark@ktn.gv.at

Rechtsgrundlage

Kärntner Nationalpark- und Biosphärenparkgesetz K-NBG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1066158