ESF+ (21-27): Fortführung des Programms "weiterlernen" zur außerschulischen Lernunterstützung Link zur Förderung kopieren

Förderung zu folgendem Schwerpunkt:

Schülerinnen und Schüler, insbesondere aus sozial schwächeren und bildungsfernen Familien sowie aus geflüchteten Familien (Ukraine) bekommen häufig zu wenig Lernunterstützung. Deshalb soll maßgeschneidertes bundesweites Lernhilfeangebot weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Das Angebot soll für Schüler/innen treffsicher und leicht zugänglich sein.

Die Plattform #weiterlernen ist als gemeinsame Initiative des BMBWF, der Innovationsstiftung für Bildung sowie NGOs, Unternehmen und Bildungsakteur/innen im April 2020 gestartet und soll fortgesetzt werden.
Die Antragstellung und Abwicklung der Lernunterstützung wird im Sinne eines One-Stop-Shops über die Plattform weiterlernen.at abgewickelt und dient als zentrale Informationsplattform für Interessierte und Bildungsanbieter. Die Zuweisung der Teilnehmer/innen zum Lernangebot erfolgt über diese Plattform. Die Zusammenarbeit mit den Anbietern der Plattform ist daher für Bildungsanbieter verpflichtend.

Zielgruppe sind bildungsbenachteiligte Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen.

Verteilungsschlüssel:

  • EU Förderquote 40 %
  • Bund 60 %

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bildungsministerium, Erwachsenenbildung
Minoritenplatz 5
1010 Wien
01/531 20-0

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.11.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Art 17 B-VG; Anlage E zum § 2 Abs 1 Z 2 Bundesministeriengesetz 1986 ESF Sonderrichtlinie ESFplus und JTF

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

13,956 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung

Referenznummer

1066141