Berufsausbildungsassistenz
Österreich
Lehrlinge und Betriebe bekommen durch die Berufsausbildungsassistenz maßgeschneiderte Unterstützungsangebote im Rahmen der Lehre bzw. bei einer Teilqualifizierung. Durch die Beratung und Begleitung der Berufsausbildungsassistenz wird den Jugendlichen ein erfolgreicher Abschluss ihrer Ausbildung ermöglicht. Berufsausbildungsassistenz können Jugendliche in Anspruch nehmen, die entweder am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten, keinen oder einen negativen Abschluss der Hauptschule/neue Mittelschule, eine Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes aufweisen, oder wenn eine vom Arbeitsmarktservice oder vom Sozialministeriumservice beauftragte Beratungs-, Betreuungs- oder Orientierungseinrichtung feststellt, dass der Abschluss eines Lehrvertrages gemäß §1 des Berufsausbildungsgesetzes aus persönlichen Gründen nicht möglich ist.