Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Das Sozialministerium unterstützt mit der Sonderrichtlinie „Lebensmittelweitergabe LWA-G“ Projekte gemeinnütziger Organisationen zur kostenlosen Weitergabe von Lebensmitteln und im Bedarfsfall Hygieneartikeln an vulnerable Haushalte mit insgesamt 8 Millionen Euro.