Rahmen-Richtlinie für die gewerbebetriebliche Tourismusförderung 1.1.2024-31.12.2030 Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, die Übernahme von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben sowie die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von touristischen Einrichtungen. Diese Förderung richtet sich an Unternehmen in den Bereichen Tourismus und Freizeitwirtschaft.

Förderbare Investitionen:

  • Qualitätsverbesserung im baulichen Bereich oder in den betrieblichen Abläufen
  • Betriebsgrößenoptimierung
  • Personalunterkünfte und sonstige Einrichtungen für MitarbeiterInnen
  • Neubauten für Beherbergung und Gastronomie
  • Innovationen für neue Märkte bzw. Zielgruppen
  • Innovative Vorhaben zur Umsetzung der Landes-Tourismusstrategie 2030 in den Bereichen „Meilensteine“ und „Querschnittsprinzipien“

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-15121
wi.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Belegkontrolle anhand von Originalrechnungen und Zahlungsbelegen, Vorortkontrollen bleiben der Förderstelle vorbehalten

Rechtsgrundlage

Rahmen-Richtlinie für die gewerbebetriebliche Tourismusförderung des Landes Oberösterreich für den Zeitraum 1.1.2024-31.12.2030; Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes OÖ idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1065960