Kinderkrippe – Beitragsförderung für städtische Einrichtungen in Graz Link zur Förderung

Die Stadt Graz fördert die Betreuung in Grazer Kinderkrippen durch einen Zuschuss zu den Beiträgen jeweils für Halbtag oder Ganztag.

Die einkommensabhängige Beitragsförderung bezieht sich auf städtische Kinderkrippen in Graz.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Abteilung Bildung und Integration
8011 Graz, Keesgasse 6
0316 872 7400
abiservice@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10276680/7745133/Vormerkung_Kinderkrippen.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Grazer Beitragsförderung für Kinderkrippen wird als Grundlage für die Einkommensunterlagen sinngemäß die "Checkliste" des Landes für Kinderbetreuungseinrichtungen herangezogen.

Informationen zur Kinderkrippen Beitragsförderung

  • Die Beantragung ist kostenlos.
  • Die Förderung erfolgt bei städtischen Kinderkrippen durch Beitragsermäßigung in Form einer Sachleistung.
  • Die Förderung erfolgt jeweils bis zu 11 x im Jahr.

ZMR-Abfrage. Vollständige Abfrage von Einkommensdaten. Belegkontrolle.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 07.07.2022, GZ.: ABI-012651/2018/0007, in der Fassung vom 25.04.2024, GZ: ABI-012651/2018/0008, betreffend die Beitragsförderung für städtische und private Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen. Auf Grund § 45 Abs. 2 Z 14 in Verbindung mit § 45 Abs. 6 Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 20/2024.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sachleistungen

Wirkungsziele

Wirkungsziel 1: Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten; Wirkungsziel 2: Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Referenznummer

1065937