EMFAF 2023-2027: Datenerhebung und Kontrolle Link zur Förderung kopieren

Der Leistungsgegenstand umfasst zwei Maßnahmenarten des EU-kofinanzierten EMFAF-Programms 2021-2027, unter welchen folgende Aktivitäten gefördert werden:

  • Datenerhebung (M 2)
  • Überwachung und Durchsetzung (M 3)

Detailinformationen zur Maßnahme 2 "Datenerhebung"

  • Verbesserung der Datenerhebung und Datenverwaltung sowie Durchführung von Studien für unterstützende Fragestellungen zu den Zielen des Programms, z. B. (Pilot-)Studien zum Fischbestand in Seen, Erhebungen von sozioökonomischen Daten bzw. Daten zu Umweltindikatoren und Datenerhebungen im Bereich der (biologischen) Aquakultur.

Detailinformationen zur Maßnahme 3 "Überwachung und Durchsetzung"

  • Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, z. B. mittels molekularbiologischer Verfahren bzw. Analysetechniken, IT-gestützter Systeme für das Management von Daten und den Austausch zwischen Produzenten, Vermarktung und Behörden sowie Unterstützung der Kontrolle in Bezug auf die Herkunft.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Auszahlende Stelle für Bundes-,Landes- und EU-Mittel: AMA - Agrarmarkt Austria
Dresdner Straße 70, 1200 Wien
(+43) 050 3151 - 0
office@ama.gv.at
https://www.ama.at/home

Gewährende Stelle: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion II, Abt. 2
Stubenring 1, 1010 Wien
01 711000
service@bml.gv.at
https://info.bml.gv.at/themen/landwirtschaft/eu-fischereipolitik.html

Gewährende Stelle: Amt der Burgenländischen Landesregierung - Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1, Landhaus, 7000 Eisenstadt
057 600
post.a9@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/verwaltung/landesverwaltung-im-ueberblick/gruppe-2-neu/abteilung-9-eu-gesellschaft-und-foerderwesen/

Gewährende Stelle: Amt der Kärntner Landesregierung - Abteilung 10 Kompetenzzentrum Land- und Forstwirtschaft
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050 536
abt10.post@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-10

Gewährende Stelle: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung - Abteilung Landwirtschaftsförderung
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
02742 9005
post.lf3@noel.gv.at
https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Abteilung_Landwirtschaftsfoerderung.html

Gewährende Stelle: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung - Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofsplatz 1, 4021 Linz
(+43 732) 77 20-115
lfw.Post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/60619.htm

Gewährende Stelle: Amt der Salzburger Landesregierung - Abteilung 4 Lebensgrundlage- und Energie
Fanny von Lehnert Straße 1, 5020
+43 662 8042-3898
lebensgrundlagen@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/204

Gewährende Stelle: Landwirtschaftskammer Steiermark - Abteilung Tiere
Hamerlinggasse 3, 8010 Graz
+43 (0) 316 8050-0
office@lk-stmk.at
https://stmk.lko.at/tiere+2400++1302376

Gewährende Stelle: Amt der Tiroler Landesregierung - Gruppe Agrar
Innrain 1, 6020 Innsbruck
+4305120508
gr.agrar@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/telefonbuch/bww/organisationseinheit/oe/300092/ag/0/

Gewährende Stelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum (VA)
Landhaus, 6901 Bregenz
+43 5574 511 0
land@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/abteilung-landwirtschaft-und-laendlicher-raum

Gewährende Stelle: Amt der Wiener Landesregierung - Magistratsabteilung 5
Ebendorferstraße 2, 1082 Wien
+43 1 4000 86515
post@m05.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/kontakte/ma05/index.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 18.01.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Maßnahmenart "Datenerhebung"

Art und Ausmaß der Förderung

Der Zuschuss zu den anrechenbaren Kosten für Sach- und Personalaufwand sowie für Investitionen beträgt gemäß Punkt 10 des Anhangs III der Verordnung (EU) 2021/1139 100 %.

Anrechnung von Gemeinkosten (personalkostenbezogene Sachkostenpauschale) siehe Punkt 1.6.4.3 der SRL.

Maßnahmenart "Überwachung und Durchsetzung"

Art und Ausmaß der Förderung

Der Zuschuss zu den anrechenbaren Kosten für Sach- und Personalaufwand sowie für Investitionen beträgt:

  • 85 % gemäß Punkt 6 des Anhangs III der Verordnung (EU) 1139/2021 oder
  • 100 % gemäß Punkt 8 des Anhangs III der Verordnung (EU) 1139/2021 im Fall von Vorhaben, mit denen gemäß Artikel 106 Absatz 2 AEUV Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse von damit betrauten förderungswerbenden Personen erbracht werden.

Anrechnung von Gemeinkosten (personalkostenbezogene Sachkostenpauschale)  siehe Punkt 1.6.4.3 der SRL.

Rechtsgrundlage

Die Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1004; EMFAF-Programm Österreich 2021-2027 (CCI 2021AT14MFPR001) angenommen mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission C(2022)5166 vom 20.07.2022) in der jeweils gültigen Version; Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung des EMFAF-Programms Österreich 2021-2027 (GZ 2022-0.420.895) in der jeweils gültigen Version

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,733 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte
Das gegenständliche Leistungsangebot dient insb. der Umsetzung der Ziele des EMFAF-Programms Österreich 2021-2027. Außerdem erfolgen Beiträge zu übergeordneten Zielsetzungen wie z.B. Europäischer Grüner Deal, Gemeinsame Fischereipolitik der Union und Nationaler Strategieplan für Aquakultur und Fischerei 2021-2027.

Referenznummer

1065812