Allgemeine Bauwirtschaft für NÖ Gemeinden Link zur Förderung kopieren

Gewährung einer Förderung für NÖ Gemeinden oder NÖ Gemeindeverbände aus dem Titel der „Allgemeinen Bauwirtschaft“ zur Forcierung der Umsetzung von Infrastruktur-Maßnahmen durch die NÖ Gemeinden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allg. Baudienst (BD1)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
02732 9025 45410
post.bd1@noel.gv.at
https://www.noe.gv.at

Die Auszahlung der Förderung kann grundsätzlich, außer in begründeten Ausnahmefällen, erst nach Vorliegen des vollständigen Nachweises über die widmungsgemäße Verwendung erfolgen. Als Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung sind vom Fördernehmer eine Fertigstellungsanzeige bzw. Durchführungsanzeige und eine Gesamtkostenaufstellung vorzulegen.

Die Auszahlbarkeit der Förderung ist mit 3 Jahren ab der Förderzusage befristet.

Der Fördernehmer verpflichtet sich, eine Überprüfung aller notwendigen Unterlagen (Rechnungsunterlagen, Gesamtkosten-Abrechnung, Bestätigung über die erfolgte Durchführung des Projektes) sowie eine Besichtigung des fertiggestellten Projektes an Ort und Stelle zu ermöglichen.

Der Fördernehmer verpflichtet sich, den Organen des Landes NÖ und des NÖ
Landesrechnungshofes in sämtliche das Fördervorhaben betreffenden Unterlagen Einsichtnahme zu gewähren, sämtliche verlangte Auskünfte zu erteilen.

Rechtsgrundlage

Beschluss der NÖ Landesregierung vom 19.12.2023; Richtlinie zur Gewährung einer Förderung für NÖ Gemeinden aus dem Titel „Allgemeine Bauwirtschaft“
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2 Mio. Euro

Wirkungsziele

Forcierung der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen durch NÖ Gemeinden

Referenznummer

1065796