Coworking und Mietförderung für Geschäftsflächen, Förderung der Stadt Graz Link zur Förderung

Die Stadt Graz fördert Jungunternehmen mit zwei Fördertatbeständen:

  1. Förderung von Kosten zur Anmietung von Geschäftsflächen 
  2. Anmietung eines Arbeitsplatzes in einem Coworking Space für Gründer:innen

Mietförderung:

Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Nettomietkosten für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten.

Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 5.000,-. Es werden monatliche Nettomietkosten bis zu maximal € 12,-/ m² anerkannt. Der übersteigende Betrag wird nicht gefördert.

Coworking Förderung:

Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Nutzungspauschale (ohne Steuern).

Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 2.500,- für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten. 

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA15- Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung
8011 Graz, Stigergasse 2
+433168724803
wirtschaft@stadt.graz.at
https://www.graz.at

Keine

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz.

Abrechnungskontrolle:

Gemäß der Allgemeinen Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 19.10.2023, GZ.: A15-129293/2023/0001, erlassen auf Grund des § 45 Abs. 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 118/2021 iVm. § 9 der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Förderung von Jungunternehmen

Referenznummer

1065622