Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwassererzeugung oder als Raumzusatzheizung für Gebäude von natürlichen oder juristischen Personen.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen (auch Privatzimmervermieter), öffentliche Einrichtungen, Landwirte und Private (sofern keine anderen Landesförderungen möglich sind) sowie gemeinnützige Vereine.
Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung sowie zur betrieblichen Schwimmbaderwärmung und zur Prozesswärmeerzeugung.
Förderungsfähige Anlagen(teile)
- Solaranlage (Kollektoren)
- Wärmespeicher
- Verrohrung, Pumpengruppe
- Wärmezähler
- Weitere, für den Betreib relevante Anlageteile
- Planungs- und Beratungskosten
Nicht förderungsfähige Anlagen(teile)
- Wärmeverteilung im Gebäude
- Elektroheizstäbe/-patronen
- Personal-Eigenleistung des Antragstellers
- Hybrid- und Schwimmbadkollektoren
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50 % der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Bundes- oder EU-Förderungen gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt € 150,-/m² Bruttokollektorfläche.