Sonderförderung für Gruppen mit 24 oder mehr Kindern im AJ 2023/24 Link zur Förderung kopieren

Resultierend aus dem Pakt für das Kinderland OÖ wurde mit den Gewerkschaften vereinbart, für Gruppen, in denen 24 oder mehr Kinder anwesend sind, einen Personalkostenzuschuss zu gewähren, wenn unterstützendes Personal eingesetzt wird, um den Betreuer-Kind-Schlüssel zu senken.

Nur Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, die die notwendigen Informationen bereitstellen, werden auch gefördert. Alle übrigen verzichten auf diese Förderung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bildungsdirektion für Oberösterreich, Abteilung Elementarpädagogik
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-15526
Elementarpaedagogik@bildung-ooe.gv.at
https://www.bildung-ooe.gv.at/Elementarpaedagogik.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 30.03.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Gefördert werden

  • für 1 Jahr max. 10.000 Euro für eine pädagogische Assistenzkraft oder
  • für 1 Jahr max. 15.000 Euro für eine pädagogische Fachkraft oder
  • für die Dauer des Zivildienstes max. 3.000 Euro für einen Zivildienstleistenden

Die Beträge werden entsprechend aliquotiert.

  • Die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen unterliegen in rechtlicher und pädagogischer Hinsicht der Aufsicht der Oö. Landesregierung.
  • Die Oö. Landesregierung überwacht, ob die nach dem Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz obliegenden Aufgaben erfüllt, die gesetzlichen Anforderungen eingehalten und die Tätigkeit bewilligungsgemäß ausgeübt wird.
  • Zu diesem Zweck sind die Rechtsträger verpflichtet, den Organen der Behörde die Ausübung der Aufsicht zu ermöglichen; insbesondere ist der Kontakt zu den Minderjährigen, der Zutritt zu allen Gebäuden und Liegenschaften sowie die Einsicht in alle Aufzeichnungen zu gewähren.
  • Die Oö. Landesregierung hat für die Ausübung der Aufsicht über Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in pädagogischer Hinsicht entsprechend qualifizierte Organe mit ausreichender praktischer Erfahrung im Berufsfeld bestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Personalkostenzuschuss für Rechtsträger für Gruppen mit gleichzeitig 24 oder mehr Kindern und zusätzlichem pädagogischen Personal zur Senkung des Betreuer-Kind-Schlüssels.

Referenznummer

1065556