Förderung Kommmunale PV-Dächer Link zur Förderung kopieren

Förderung für Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgekoppelten PV-Anlagen und Ertüchtigung der elektrischen Anlage für kommunale Gebäude.

  • Im Modul I werden Planungs- und Entscheidungsgrundlagen gefördert.
  • Im Modul II werden konkrete Umsetzungs- und Investitionsvorhaben unterstützt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15, Energie, Wohnbau, Technik
Landhausgasse 7, 8010 Graz
https://www.umweltfoerderungen.steiermark.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.09.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Infoseite Förderung Kommunale PV-Dächer

Energie Agentur Steiermark gGmbH
Ing. Mag. Alfred König
www.gemeindeservice-stmk.at

Telefon: +43 (316) 269700
E-Mail: office@ea-stmk.at

Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag gemäß Richtlinie

  • Modul I:  von max. 50 bis 55% der förderbaren Kosten
  • Modul II: von max.  20 bis 45% in Abhängigkeit der spezifischen                              Steuerkraft-Kopfquote

Rechtsgrundlage

Kommunale PV-Dächer, Förderungsrichtlinie des Landes Steiermark
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1065549