Elternbeitragsersatz für die Aussetzung der Valorisierung der Elternbeiträge AJ 2023/24 Link zur Förderung

Aufgrund der hohen Teuerung wurde in Oberösterreich beschlossen, dass die Valorisierung der Elternbeiträge im Arbeitsjahr 2023/24 ausgesetzt wird. Damit dadurch kein finanzieller Nachteil entsteht, können Rechtsträger um Unterstützung (Elternbeitragsersatz) ansuchen. Die Oö. Landesregierung stellt für diese Maßnahme 3 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Basis für diese Förderung wird in Anlehnung an die tatsächlich eingehobenen Elternbeiträge der letzten 2 Arbeitsjahre sowie der geplanten Elternbeiträge des aktuell laufenden Arbeitsjahres ermittelt. Wird von den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Oberösterreich insgesamt um mehr als 3 Mio. Euro angesucht, dann müssen die einzelnen Beträge entsprechend aliquotiert werden. 

Nur Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, die die notwendigen Informationen bereitstellen, werden auch gefördert. Alle übrigen verzichten auf diese Förderung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bildungsdirektion für Oberösterreich, Abteilung Elementarpädagogik
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-15526
Elementarpaedagogik@bildung-ooe.gv.at
https://www.bildung-ooe.gv.at/Elementarpaedagogik.html

Die Zahlung beträgt maximal die aufgrund der ausgesetzten Valorisierung entgangenen Elternbeiträge im Arbeitsjahr 2023/24.

  • Die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen unterliegen in rechtlicher und pädagogischer Hinsicht der Aufsicht der Oö. Landesregierung.
  • Die Oö. Landesregierung überwacht, ob die nach dem Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz obliegenden Aufgaben erfüllt, die gesetzlichen Anforderungen eingehalten und die Tätigkeit bewilligungsgemäß ausgeübt wird.
  • Zu diesem Zweck sind die Rechtsträger verpflichtet, den Organen der Behörde die Ausübung der Aufsicht zu ermöglichen; insbesondere ist der Kontakt zu den Minderjährigen, der Zutritt zu allen Gebäuden und Liegenschaften sowie die Einsicht in alle Aufzeichnungen zu gewähren.
  • Die Oö. Landesregierung hat für die Ausübung der Aufsicht über Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in pädagogischer Hinsicht entsprechend qualifizierte Organe mit ausreichender praktischer Erfahrung im Berufsfeld bestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3 Mio. Euro

Wirkungsziele

Keine Mehrkosten für die Rechtsträger.

Referenznummer

1065531