Gemeinnütziger Zweck des Vereins ist statutengemäß die Stärkung der
Tourismusdestination Österreich in den wichtigsten
Quellmärkten mit dem Ziel, damit einen Beitrag zur Stärkung der Wertschöpfung für die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu liefern.
Der Bund hat als ordentliches Mitglied des Vereins jährlich einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Dessen Höhe wird jährlich durch die Generalversammlung festgesetzt.