Bildung - Fort- und Weiterbildung Link zur Förderung kopieren

Ziele:

1. Unterstützung von Jugendorganisationen im ländlichen Raum bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen, die geeignet sind, die Jugendlichen mit den im LWG 1992 genannten Zielen und den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vertraut zu machen und sie anzuregen, sich mit diesen Zielen auseinander zu setzen und an der Entwicklung des ländlichen Raumes im Sinne dieser Ziele teilzunehmen.

2. Unterstützung der Weiterbildung von unselbstständig beschäftigten Personen in der Land- und Forstwirtschaft.

3. Information über und Vermittlung von Auslandspraktika für Schülerinnen und Schülern auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Erweiterung des Horizonts, zum Kennenlernen neuer Perspektiven, neuer Arbeitsweisen, neuer Bewirtschaftungsformen und zur Verbesserung und Erweiterung der Fähigkeiten und Kenntnisse. Dies soll dazu beitragen, berufliche Ziele zu erreichen und persönliches Wachstum zu fördern.

Förderungsgegenstände:

- Erstellung und Ankauf von Unterlagen und Hilfsmitteln für Jugendveranstaltungen

- Durchführung von Jugendveranstaltungen, z. B. Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen, Jugendtagungen, Jugendprojekte, persönlichkeitsbildende und berufsbildende Wettbewerbe, Ausstellungen, Lehrfahrten im Inland und soweit erforderlich auch im Ausland

- Durchführung von berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeiter:innen und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft

- Bundesweite Servicestelle zur Information, Bewerbung und Vermittlung von Praktika auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Ausland. Dies umfasst auch die Erstellung eines nach Ländern und Produktionssparten gegliederten webbasierten Verzeichnisses von geeigneten Praxisbetrieben, die Bereitstellung von Informationen zu den länderspezifischen Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnehmenden (z. B. Versicherungsfragen), Vorbereitungsseminare für die Teilnehmenden und die Kooperation mit internationalen Partnerorganisationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BML, Abteilung II/1
Stubenring 1
1010 Wien
+43171100606833
alfred.lehner@bml.gv.at; abt-21@bml.gv.at
https://www.bml.gv.at

  • Die Gewährung des Bundeszuschusses an die förderwerbende Person erfolgt gemäß Punkt 1.8 der Sonderrichtlinie unter der Voraussetzung, dass das jeweilige Bundesland unter Zugrundelegung der Bestimmungen dieser Sonderrichtlinie der förderwerbenden Person einen Landeszuschuss im Ausmaß von mindestens 2/3 des Bundeszuschusses gewährt und die Landesmittel auszahlt.
  • Die Beantragung ist für die förderwerbende Person mit keinen Gebühren oder sonstigen Verfahrenskosten verbunden.
  • Die Auszahlung erfolgt getrennt für den Bundesmittelanteil und den vereinbarten Ländermittelanteil.
  • Die mitfinanzierenden Bundesländer werden vom BML in jedem einzelnen Förderungsfall über die Verfahrensschritte (Antragsgenehmigung, Auszahlung, Verwendungsnachweis) informiert.

Die Vorlage von Verwendungsnachweisen ist unter Punkt 1.9.7 der Sonderrichtlinie geregelt.

Die Leistungskontrolle erfolgt insbesondere in Form einer Belegskontrolle.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des BML zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln, Geschäftszahl 2023-0.358.347
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,23 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1065481