Tierärztlicher Notdienst für Nutztiere Link zur Förderung

Zur Sicherstellung eines flächendeckenden tierärztlichen Notdienst für Nutztiere, Tag und Nacht und auch an Wochenenden und Feiertagen wurde ein Bereitschaftsdienst für Tierärztinnen und Tierärzte eingerichtet.

Tierärztinnen und Tierärzte, die an den Wochenenden und Feiertagen Notdienste erbringen, können dafür eine Förderung beantragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Va - Landwirtschaft und ländlicher Raum
Römerstraße 15
6901 Bregenz
+43(0)5574/511-25105
landwirtschaft@vorarlberg.at

Rechtsgrundlage

Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetz; AFRL Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Vorarlberg; Verordnung (EU) über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1065465