Tierärztlicher Notdienst für Nutztiere Link zur Förderung kopieren

Zur Sicherstellung eines flächendeckenden tierärztlichen Notdienst für Nutztiere, Tag und Nacht und auch an Wochenenden und Feiertagen wurde ein Bereitschaftsdienst für Tierärztinnen und Tierärzte eingerichtet.

Tierärztinnen und Tierärzte, die an den Wochenenden und Feiertagen Notdienste erbringen, können dafür eine Förderung beantragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Va - Landwirtschaft und ländlicher Raum
Römerstraße 15
6901 Bregenz
+43(0)5574/511-25105
landwirtschaft@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 20.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

LFFG - Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetz; AFRL - Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Vorarlberg; Diese Unterstützung ist eine De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2024/3118 der Kommission vom 10.12.2024 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1065465

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