Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Europäische, internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen
Organisationen müssen einen Nachweis der Gemeinnützigkeit erbringen können (z.B. mittels (Vereins-)Statuten, & Gesellschaftsvertrag, und Finanzamtsnachweis).
Es können alle Organisationen und Organisationsformen gefördert werden, wenn diese die Obergrenze von € 500.000,- aus DAWI-De-Minimis Beihilfen in den letzten 3 Jahren nicht überschritten haben.
Für alle Organisationen gilt, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit oder Vorbereitungsarbeiten dazu nachweisbar sein müssen. Dabei ist jedoch speziell für Vereine und gemeinnützige Organisationen zu beachten: Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten, unabhängig davon, ob das entgeltlich oder unentgeltlich geschieht. Wohltätige Organisationen gemäß § 4a EStG sind daher in diesem Programm förderbar.
Die Förderungswerbenden müssen bei der Auszahlung der Förderung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich haben.
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (gemäß Artikel 2 Rz. 18 der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Verordnung (EU) Nr. 651/2014, ABl. L 187/48, verlängert durch die VO (EU) 2020/972 vom 02.07.2020 i.d.g.F.) können im Rahmen des gegenständlichen Förderungsinstruments nicht gefördert werden (in diesem Förderinstrument auch gültig auch für Förderungen gemäß De-minimis).
Die Projektlaufzeit kann 12-24 Monate betragen.
Anfang 2024 auf der FFG Homepage zu finden
Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch via eCall möglich: https://ecall.ffg.at/
Online-Kostenplan (eCall)
Projektbeschreibung (inhaltliches Förderungsansuchen, als PDF)
Anlagen zum elektronischen Antrag:
Lebensläufe aller wissenschaftlich relevanten Projektmitarbeiter:innen sowie der Projektleitung
Die Jahresabschlüsse der letzten 2 Geschäftsjahre (Bilanz, GuV)
Nachweis der Gemeinnützigkeit
Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status bei Vereinen, Einzelunternehmen und ausländischen Unternehmen
Das Förderungsansuchen ist auf Deutsch oder Englisch zu verfassen.