Landtechnische Maßnahmen Link zur Förderung kopieren

Förderungsziele:

  1. Verbesserung der Kenntnisse betreffend den Einsatz der Landtechnik in wirtschaftlicher Hinsicht zur Senkung des Mechanisierungsaufwandes und zur Verbesserung der Umweltwirkung und der Ressourceneffizienz, unter Nutzbarmachung neuer Entwicklungen.
  2. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Bestandssicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch einheitliche Steuerungsmaßnahmen und Strukturen zur Ermöglichung von
    • Kooperation im Bereich überbetrieblicher Einsatz von Maschinen und Geräten sowie bäuerliche Nachbarschaftshilfe
    • Verbesserung der Auslastung und Effizienz von Arbeitskräften, Maschinen und Geräten.
    • Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch Gestaltung und Nutzung landwirtschaftlicher Gebäude nach modernen, tiergerechten und technischen Kriterien
  3. Wissensverbreitung über Produktion, energetische und stoffliche Nutzung von Nachwachsenden Rohstoffen (Biomasse).

Förderungsgegenstände:

Hinsichtlich Institutionen der Landtechnik mit fachspezifischer Informations-, Koordinierungs- und Vernetzungsfunktion folgende Tätigkeiten:

  1. Planung, Bewerbung, Durchführung und Nachbearbeitung von Informations- und Demonstrationsveranstaltungen, sowie Teilnahme an Veranstaltungen zur Wissensaufbereitung und zum Wissensaustausch
  2. Konzeption, Erstellung und Verbreitung von Publikationen in unterschiedlicher Form mit fachlichen Inhalten (z.B. Printmedien und elektronische Medien, wie Newsletter, Kataloge, Webseiten mit Sachinformationen in neutraler, allgemein verständlicher Form)
  3. Durchführung anderer bewusstseinsbildender Maßnahmen, wie Arbeitsgruppen, Networking, Schulungen, Exkursionen, Pressearbeit, Teilnahme an Messen.
  4. Geschäftsführung, allgemeine Sekretariatsaufgaben, Mitgliederbetreuung, Buchhaltung und Lohnverrechnung, allgemeiner Büro- und Kommunikationsaufwand: Anteilige Leistungen aus den Bereichen gemäß Punkt 1. – Punkt 3. sowie darüber hinausgehender Aufwand.
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BML, Abteilung II/8
Stubenring 1
1010 Wien
+43171100602128
abt-28@bml.gv.at; lukas.kaupe@bml.gv.at
https://www.bml.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Gewährung des Bundeszuschusses an die förderwerbende Person erfolgt gemäß Punkt 1.8 der Sonderrichtlinie unter der Voraussetzung, dass das jeweilige Land unter Zugrundelegung der Bestimmungen dieser Sonderrichtlinie der förderwerbenden Person einen Landeszuschuss im Ausmaß von mindestens 2/3 des Bundeszuschusses gewährt und die Landesmittel auszahlt.

  • Die Beantragung ist für die förderwerbende Person mit keinen Gebühren oder sonstigen Verfahrenskosten verbunden.

  • Die Auszahlung erfolgt äquivalent zu den jeweils angefallenen Kosten in ein oder zwei Raten, getrennt für den Bundesmittelanteil und den vereinbarten Ländermittelanteilen.
  • Die mitfinanzierenden Bundesländer werden vom BML in jedem einzelnen Förderungsfall über die Verfahrensschritte (Antragsgenehmigung, Auszahlung, Verwendungsnachweis) informiert.

Die Vorlage von Verwendungsnachweisen und Berichten ist unter Punkt 1.9.7 der Sonderrichtlinie geregelt.

Die Leistungskontrolle erfolgt insbesondere in Form einer Belegkontrolle, Vor-Ort-Kontrolle und durch Plausibilisierung bzw. Gegenüberstellung von Inhalten des Antrages mit dem Tätigkeitsbericht.

Zusätzlich sind die spartenspezifischen Erfordernisse gemäß Punkt 5.5.3 der Sonderrichtlinie zu beachten.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des BML zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln, Geschäftszahl 2023-0.358.347
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,726 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1065416