Amt der Oö. Landesregierung; Direktion Soziales und Gesundheit; Abt. Soziales
Erfüllung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen (§§ 5 und 6 Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz - Oö. SOHAG):
Grundsätzlich können nur Personen eine Leistung aus der Sozialhilfe erhalten, die
- ihren eigenen Lebensunterhalt und Wohnbedarf oder den Unterhalt und Wohnbedarf ihrer Angehörigen nicht ausreichend decken können und die mit ihren Einkünften unter dem Richtsatz der Sozialhilfe im Sinn des OÖ. SOHAG liegen,
- österreichische Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger, Asylberechtigte oder seit mindestens fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Österreich niedergelassene Fremde sind (Ausnahmen insbesondere für EU-/EWR-Bürgerinnen bzw. Bürger und Schweizer Bürger/innen können vorliegen),
- ihren Hauptwohnsitz und ihren tatsächlichen Aufenthalt in Oberösterreich haben und
- sich ausreichend bemühen, die soziale Notlage zu bewältigen, z.B. durch Melden beim Arbeitsmarktservice (AMS), Bemühen um einen Arbeitsplatz oder Verfolgen von Ansprüchen gegen Dritte.
1. Nachweis über rechtmäßigen Daueraufenthalt Asylberechtigte (Asylbescheid), EU-EWR-Bürgerinnen bzw. Bürger sowie Schweizer Staatsangehörige (Anmeldebescheiningung) bzw. deren Angehörige (Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte), Drittstaatsangehörige (Aufenthaltstitel)
2. Einkommensnachweise z.B. Lohnbestätigung der letzten drei Monate, AMS-Bestätigung, Einkommenssteuerbescheid, Pensionsmitteilung, Rentennachweis, Unfallrente, Nachweis über Unterhaltsanspruch, Scheidungsvergleich, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Abfertigung, Mieteinnahmen, Pflegegeldbezüge, Wohnbeihilfe (Bezug oder Antragstellung)
3. Vermögensnachweise Kontoauszüge der letzten 6 Monate, Sparbücher, Bausparvertrag, Lebensversicherung, Wertpapierdepot
4. Mietvertrag, aktuelle Vorschreibung Miete- und Betriebskosten sowie Energiekosten inkl. Einzahlungsnachweis (sofern nicht am Kontoauszug ersichtlich)
5. Zulassungsscheine sämtlicher KFZ
6. Nachweis der Arbeitsunfähigkeit (ärztliches Attest)
7. Integrationserklärung und Nachweis über absolvierten Werte- und Orientierungskurs
8. Nachweis über Bezug sonstiger öffentlicher Leistungen (z.B. Förderungen, Beihilfen)