Oö. Kinder- und Jugendhilfestipendium Link zur Förderung kopieren

Das Land OÖ leistet nach Maßgabe dieser Richtlinie an Personen, die eine Ausbildung "Sozialpädagogische Fachbetreuung in der Kinder- und Jugendhilfe" gem. Pkt. II.2. der Richtlinien absolvieren, einen Zuschuss in Form eines monatlichen Ausbildungsbeitrages. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
+437327720152
so.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Oberösterreich für die Gewährung eines Zuschusses zur Absolvierung einer I. Pflegeausbildung im Sozialbereich ("OÖ Pflegestipendium") und II. der Ausbildung Sozialpädagogische Fachbetreuung in der Kinder- und Jugendhilfe (Oö. Kinder- und Jugendhilfestipendium")
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1065366