Förderung von Frauen und Gleichstellung Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen dieser Objektförderung werden frauen- und gleichstellungsrelevante Projekte und Maßnahmen gefördert.

1. Fördernehmer/innen können sein:

a. Einzelunternehmen,
b. Eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften
c. Genossenschaften und Vereine
d. Sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen.

2. Fördernehmer/innen müssen

a. ihren Sitz oder eine Niederlassung in Tirol haben oder
b. ihre Tätigkeit in Tirol ausüben oder
c. eine Tätigkeit ausüben, die im Interesse der in Tirol lebenden Personen gelegen ist.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Non-Profit-Organisationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Gesellschaft und Arbeit
+43 512 508 807804
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 04.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderung kann als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss oder als nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss gewährt werden. Art und Höhe der vom Land geförderten Kosten sind in der jeweiligen Fördervereinbarung festzulegen.

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt in der Regel im Nachhinein nach Vorlage und Prüfung der im Zusageschreiben oder in der Fördervereinbarung angeführten Unterlagen. In der Fördervereinbarung können andere Auszahlungsmodalitäten, z.B. Ratenzahlung, vorgesehen werden. Die Auszahlung der einzelnen Raten kann dabei ebenfalls an die Vorlage von Unterlagen (z. B. Zwischenberichte) geknüpft werden.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Frauen und Gleichstellung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1065358

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