Im Rahmen dieser Objektförderung werden frauen- und gleichstellungsrelevante Projekte und Maßnahmen gefördert.
1. Fördernehmer/innen können sein:
a. Einzelunternehmen,
b. Eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften
c. Genossenschaften und Vereine
d. Sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen.
2. Fördernehmer/innen müssen
a. ihren Sitz oder eine Niederlassung in Tirol haben oder
b. ihre Tätigkeit in Tirol ausüben oder
c. eine Tätigkeit ausüben, die im Interesse der in Tirol lebenden Personen gelegen ist.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
- Non-Profit-Organisationen