Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen Link zur Förderung

Milderung der Energiekostensteigerungen bei förderbaren, nicht oder teilweise nicht unternehmerisch gemäß § 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994 (UStG), BGBl. Nr. 663/1994, tätigen Organisationen, damit diese in die Lage versetzt werden, ihre statutengemäßen Aufgaben weiter zu erbringen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMKÖS
https://www.ekz-npo.at/

Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH
https://www.aws.at/

Rechtsgrundlage

Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (EKZ-NPOG), BGBl. I Nr. 102/2023 Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport gemäß § 3 Abs. 1 des EKZ-NPOG (EKZ-NPO-Richtlinienverordnung – EKZ-NPO-RLV), BGBl. II Nr. 12/2024
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

90 Mio. Euro

Wirkungsziele

Unterstützung von förderbaren Organisationen im Zusammenhang mit den außerordentlichen Energiemehrkosten in den Jahren 2022 und 2023 und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Auswirkungen, damit die förderbaren Organisationen durch Kompensation ihrer Energiemehrkosten weiterhin ihre statutengemäßen Aufgaben erbringen können. Für den NPO-EKZ wird über zwei Förderperioden mit bis zu 10.000 Förderfällen und mit bis zu 5000 begünstigten Organisationen gerechnet.

Referenznummer

1065283