Strukturförderung an Gemeinde Link zur Förderung kopieren

Ziel der Fördermaßnahme ist die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, losgelöst von Einheitlichkeit oder Gleichheit innerhalb der Vorarlberger Gemeinden. 


Speziell kleine und finanzschwache Gemeinden sind bei der Erfüllung kommunaler Aufgaben finanziell vor große Herausforderungen gestellt und sollen bis zu max. 20%  (Höchstbetrag 250.000 Euro) gefördert werden. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Finanzangelegenheiten
finanzen@vorarlberg.at

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung für die Gewährung von Förderbeiträgen zu Aufwendungen der Gemeinden für die Schaffung und Sicherung der notwendigen Infrastruktur (Infrastrukturförderung)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1065234